V Einführung in die Ethik – Deutsch Essay

V Einführung in die Ethik – Deutsch Essay
Nach Aristoteles besteht das höchste Gut des menschlichen Handelns in der Glückseligkeit. Es gibt ein bestimmtes Gut, nachdem jedes menschliche Handeln strebt und weswegen der Mensch überhaupt

Handlungen vollzieht (NE, I. Buch, 13., S.127, Z.35-40 „Für uns ergibt sich aus dem Gesagten klar, dass die Glückseligkeit zum Ehrwürdigen und Vollkommenden gehört. Dies scheint auch daher zu kommen, dass sie ein Ursprung ist. Denn um ihretwillen machen wir alles übrige;….“). Um dieses höchste Gut zu bestimmen, beginnt Aristoteles erst mal damit, die Bedeutung von Handlung zu klären. Alle Handlung erstrebt ein Gut, d.h. die Handlung erfolgt um Willen eines Gutes, was die Handlung in ihrem Wesen bestimmt (konstitutives Merkmal) (siehe NE, I. Buch, 1., S.105 Z.1-4). Damit erfolgt das Handeln des Menschen nach dem Prinzip des menschlichen Tuns verursacht durch ein Gut, und ist kein natürliches Geschehnis wie das Naturereignis. Dabei ist Handlung das Mittel zum erstrebten Gut als Zweck (instrumentell gut). Nach Erreichung des erstrebten Gutes aber kann dieses wiederum zum Mittel (menschliche Handlung) für ein weiteres zu erstrebendes Gut als Zweck dienen und dies kann sich immer weiter fortsetzen. Damit erklärt sich der eine Zweck (Gut) über den Anderen. Es muss aber ein bestimmtes Gut als Endzweck geben, umdessen Willen sich alle menschlichen Handlungen als Zwecke vollziehen. Dieser höchste Begriff für Gut, die Glückseligkeit, erklärt sich über sich selbst, als Ursache allen menschlichen Handelns und Endziel zugleich (NE, I. Buch, 1., S.105, Z.18-22 „Wenn es aber ein Ziel des Handelns gibt, das wir um seiner selbst willen wollen und das andere um seinetwillen; wenn wir also nicht alles um eines andern willen erstreben (denn so ginge es ins Unbegrenzte, und das Streben wäre leer und sinnlos), dann ist es klar, dass jenes das Gute und das Beste ist“). Wie kann der Mensch also zum glückseligen Leben kommen? Aristoteles sagt, indem er ein vernunftgemäßes Leben führt, d.h. der nach den Tugenden handelt, also moralisch gut. Denn die Verwirklichung von Moral ist Element des Glücks (untrennbar miteinander verbunden). Da der Mensch mit dem Vermögen der Vernunft ausgestattet ist (Artbegriff des Menschen, Wesensbestimmung), jedoch auch die Fähigkeit des sinnlichen Begehrens (Trieb, Lust) besitzt, die avernünftig (wie beim Tier) ist, ist es notwendig, über die Ausübung ethischer Tugend (alle Tugend ist nicht naturgegeben) mit Avernünftigem vernünftig umzugehen (NE, II. Buch, 2., S.134, Z.9-10 „So bezieht sich also die ethische Tugend auf Lust und Schmerz. Denn wegen der Lust tun wir das Schlechte, und wegen des Schmerzes versäumen wir das Gute.“) Dazu gilt es, dass der Mensch tugendhafte Tätigkeit (z.B. gerechtes Handeln) ausübt. Von dem Zeitpunkt an beginnt er tugendhafte Eigenschaft (Gerechtsein) zu erwerben und kommt damit in den Besitz der Tugend. Tugend auszuüben heißt also, die Glückseligkeit zu verwirklichen (NE, I. Buch, 10., S.121, Z.14-18 „…; jedenfalls aber, auch wenn sie nicht von Gott geschickt wird, sondern durch Tugend und eine Art von Lernen oder Übung zustande kommt, so gehört sie doch zu den göttlichsten Dingen. Denn der Preis und das Ziel der Tugend scheint das Beste zu sein und ein Göttliches und Seliges.“) Dazu benötigt der Mensch jedoch Menschen, die schon im Besitz der für ihn zu erlernenden verstandesmäßigen Tugenden und als sein Erzieher tätig sind, d.h. Tugend wird erworben (NE, II. Buch, 1., S.132, Z.21-25 „…: die Eigenschaften entstehen aus den entsprechenden Tätigkeiten. Darum muss man die Tätigkeiten in bestimmter Weise formen. Denn

von deren Besonderheiten hängen dann die Eigenschaften ab. Es kommt also nicht wenig darauf
an, ob man gleich von Jugend auf an dies oder jenes gewöhnt wird; es kommt viel darauf an, ja
sogar alles.“, NE, II. Buch, 2., S.134, Z.11-14 „Also müssen wir gleich von Jugend an dazu erzogen werden, wie Platon sagt, dass wir Freude und Schmerz empfinden, wo wir sollen. Denn darin besteht die rechte Erziehung.“). Da menschliche Handlung das Gute erstrebt und damit gewollt ist, ist eine schlechte, verwerfliche Handlung (z.B. Mord) eines Menschen nicht gewollt, sondern ist eine Wahrnehmungstäuschung desjenigen, der nicht tugendhaft handelt (NE, III. Buch, 6., S158, Z.16 „Das Wollen dagegen geht auf das Ziel, wie wir sagten;…“, Z.18-20 „Jene nun die sagen, dass das Gewollte das Gute sei, kommen dazu, anzunehmen, dass dasjenige gar nicht gewollt sei, was einer auf Grund einer unrichtigen Wahl will; denn wenn es gewollt wäre, wäre es auch gut; es traf sich aber, dass es schlecht war.“). Der Tugendhafte aber, der seine Handlungen vernunftgemäß auf das Gute ausrichtet, erkennt, ob etwas Gut ist oder nicht/eine bloße Vorstellung vom Guten ist (NE, III. Buch, 6., S159, Z.29-37 „ Denn der Edle beurteilt jedes Einzelne richtig, und in jedem Einzelnen erscheint ihm die Wahrheit. Denn für jede Verfassung gibt es eigenes Schönes und Angenehmes, und vielleicht zeichnet sich der Edle gerade dadurch am meisten aus, dass er in jedem Einzelnen die Wahrheit erkennt, da er gewissermaßen Richtschnur und Maß dafür ist. Die Leute dagegen scheinen sich durch die Lust täuschen zu lassen. Denn sie ist nicht gut und scheint doch so. So wählen sie also die Lust als ein Gutes und meiden den Schmerz als ein Schlechtes.“). Somit verwirklicht der tugendhafte Mensch Glückseligkeit.
Für Kant hingegen ist alles menschliche Handeln nach dem Unbedingt Guten ausgerichtet. Das Unbedingt Gute kann nur der gute Wille und damit das Handeln durch die Vorstellung von dem Gesetz der praktischen Vernunft (moralisches Gesetz) sein. Die Vernunft leitet dabei die Handlung gesetzmäßig aus sich selbst heraus ab. Weil der Mensch praktische Vernunft besitzt, verfügt er über die Kategorie der Pflicht, d.h. er handelt aus Pflicht, bestimmt durch das Unbedingt Gute. Die Handlung aus Pflicht ist nicht zweckgebunden, weil der Grund einzig und allein in dem Gesetz des Wollens/dem Gesetz der Vernunft selbst liegt (Sittengesetz, moralisches Gesetz) und somit unbedingter praktischer Notwendigkeit unterliegt (z.B. „Es ist notwendig ihm zu helfen.“). Die Vernunft bestimmt das Wesen des Menschen (sittliche Persönlichkeit), sie ist dem Menschen als höchstes Vermögen naturgegeben und er handelt aus Achtung des Gesetzes der Vernunft (sittlich, moralisch). Dazu stellt Kant als unbedingt allgemeingültiges Prinzip der praktischen Vernunft den Kategorischen Imperativ auf: „Du kannst, denn du sollst!“. Da der Mensch aber neben dem Vernunftvermögen auch ein sinnliches Vermögen besitzt, trifft auf den Willen, der seinen Ursprung in der Vernunft hat, die Neigung, und beeinflusst den Willen. Aus der Nötigung des Willens durch Neigung erfolgt dann eine zweckabhängige Form von Handlung (z.B. „Es ist notwendig ihm zu helfen, weil ich ihn liebe.“). Die Güte solcher Handlung ist bedingt praktisch notwendig, da sie abhängig von Neigung ist (Hypothetischer Imperativ). Diese Form von Handlung kann somit keinen moralischen Wert haben, weil sie nicht der Vernunft entspringt. Eine Handlung besitzt einen moralischen Wert, wenn diese aus der Pflicht heraus und nicht pflichtmäßig (aus Pflicht und Neigung) vollzogen wird (GMS BA 12, 13 „…: eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert

nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime nach der sie beschlossen wird, hängt also nicht von der Wirklichkeit des Gegenstandes der Handlung ab, sondern bloß von dem Prinzip des Wollens, nach welchem die Handlung, unangesehen aller Gegenstände des Begehrungsvermögens, geschehen ist.“).
Da es nach Kant die Pflicht des Menschen ist, aus Achtung des Gesetzes der Vernunft heraus zu handeln, müsste er, wenn er ein unwahres Versprechen macht, bereit dazu sein, dass das alle anderen Menschen auch tun (GMS BA 18,19 „…: würde ich wohl damit zufrieden sein, dass meine Maxime (mich durch ein unwahres Versprechen aus Verlegenheit zu ziehen) als ein allgemeines Gesetz (sowohl für mich als auch andere) gelten solle, …?“). Dazu wiederum kann er nicht bereit sein, und das hat nichts mit dem Lügen an sich zu tun und auch nicht mit der möglichen Auswirkung, dass dem Lügenden oder dem Belogenen daraus ein Nachteil entstehen kann. Sondern der Mensch kann nicht wollen, dass aus seinem unwahren Versprechen ein allgemeines Gesetz entsteht, weil, würde es Jeder tun oder tun dürfen, würde es kein Versprechen mehr geben. Somit schließt sich der Kreis, nämlich der, dass das Handeln aus dem Gesetz der praktischen Vernunft, und damit das Handeln aus Pflicht durch das Unbedingt Gute, im Wert über dem der aus Neigung steht, nämlich als höchstes Vermögen (siehe GMS BA 20). Gibt ein Mensch also ein Versprechen, das er nicht beabsichtigt zu halten, ist dies aus Kants Sicht unmoralisch, weil der Mensch aus sich heraus nicht wollen kann, dass diese Handlung zum allgemeinen Gesetz wird.
Nach Kant ist es also ein notwendiges Gesetz für den Menschen, nach dem allgemeinen Prinzip der praktischen Vernunft (Kategorischen Imperativ) zu handeln, ansonsten handelt er unmoralisch. Dies ist die Antwort auf seine eigens gestellte Frage (siehe GMS BA 62).
Denn der Mensch kann aus sich selbst heraus, als vernünftige Natur und absoluter Zweck nicht den Wunsch haben, das seine Handlung aus relativen Zwecken, den Neigungen heraus (Hypothetischer Imperativ) erfolgt, wie es bei einer unmoralischen Handlung der Fall ist. Denn der Wille des Menschen (der Mensch selbst) entfaltet sich aus dem Kategorischen Imperativ heraus. Es gilt deswegen nach Kant, dass der Mensch jederzeit nach den „Gesetzen des Willens“, dem Unbedingt Guten (Kategorischer Imperativ) handeln soll und niemals nur nach den „Gesetzen der Neigung“ (Hypotethischer Imperativ), was sinngemäß sein daraufhin aufgestellter Praktischer Imperativ (siehe GMS BA 67) aussagt.
Kants Begründung erschließt sich mir einleuchtend, dass ich mich, kraftdessen, das ich ein menschliches Vernunftwesen bin, aus dem Kategorischen Imperativ entfalte. Denn wäre ich ohne Vernunft in mir, so hätte ich keinen Willen und würde Handlungen ausschließlich nur aus meinen Neigungen, wie z.B. aus Lust heraus vollziehen. Ich würde demnach keine Verantwortung für mich selbst und für Andere übernehmen können und damit unmoralisch handeln. Dass der Kategorische Imperativ zutrifft, zeigt mir mein Gewissen, als Teil dessen. Habe ich unmoralisch gehandelt und versuche mir meine bedingt notwendige Handlung zu erklären, setzt mein Gewissen ein, indem es mir vor Augen hält: „Du hättest anders handeln können, weil du gesollt hast“. Das moralische Gesetz ist also apodiktisch in mir selbst vorhanden.

Quellenangaben:

1.) Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co KG (Ed.) (6. Auflage Juli 2004):
Aristoteles. Die Nikomachische Ethik, München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

2.) Weischedel, Wilhelm (Ed.) (1. Auflage 1974): Kritik der praktischen Vernunft. Grundlegung
zur Metaphysik der Sitten, Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.